Die Löhne für Maler und Lackierer in Deutschland werden, wie für alle anderen Berufsgruppen, auch über Tarifverträge geregelt. Sodass alle Maler und Lackierer in Deutschland Anspruch auf den in den Tarifverträgen festgelegten Mindestlohn haben, wenn sie in Deutschland arbeiten. Regelmäßig werden die Manteltarifverträge von der Maler- und Lackierer-Innung und der entsprechenden Gewerkschaft neu geregelt. Sodass das Lohnniveau durch die Erhöhung, den aufgrund von Inflation steigenden Preisen angepasst wird beziehungsweise der dadurch geringere Wert des Geldes, teilweise ausgeglichen wird. Insgesamt sind tariflich fünf Lohngruppen und neun Gehaltsgruppen vertraglich festgelegt. Der Mindestlohn unterscheidet sich im Vergleich zwischen den Tariflöhnen von Ost- und Westdeutschland. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tariflöhne in Berlin bereits den Westlöhnen angepasst wurden. Somit ist Berlin in den „neuen“ Bundesländern Vorreiter für Bezahlung auf Westniveau, bei der Vorgabe wie Maler und Lackierer nach Tarif für jede geleistete Arbeitsstunde bezahlt werden müssen. Weitere Unterschiede entstehen bei der Bezahlung von ungelernten und gelernten Arbeitskräften, sowie Lehrlingen. Weitere Lohnsteigerungen entstehen nach dem 1., 2. und 3. Gesellenjahr. Die höchste Lohneinstufung in Bezug auf den Stundenlohn existiert für Vorarbeiter. Zusätzlich ist in den Tarifverträgen für Ost- und Westdeutschland verankert, dass gewerbliche Arbeitnehmer zusätzlichen Anspruch auf 15 Prozent Urlaubsentgelt haben. Angestellte haben in der Branche der Maler und Lackierer Anspruch auf 25 Prozent Urlaubsentgelt. Lehrlinge haben ebenfalls den 15 prozentigen Urlaubsgeldanspruch wie gewerbliche Arbeitnehmer in dieser Branche. Außerdem gibt es Regelungen für verschiedene Erschwerniszuschläge. Diese werden ebenso in Prozentsätzen berechnet und sind abhängig von den jeweiligen Arbeiten. Für das Arbeiten in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen, sowie für Mehrarbeit gelten gesetzlich vorgeschriebene prozentuale Zuschläge pro Arbeitsstunde.
Die Stundenlöhne für Maler und Lackierer in Ostdeutschland
Der Stundenlohn für Maler und Lackierer in Ostdeutschland staffelt sich wie folgt. Der akutelle Grundlohn für ungelernte Arbeiter in der Branche liegt bei brutto 9,90EUR pro Stunde. Gelernte Arbeiter, also Gesellen, haben im 1. Gesellenjahr in den „neuen“ Bundesländern den Anspruch auf 90% vom Ecklohn brutto pro geleisteter Arbeitsstunde. Im zweiten 95%. Und im dritten 100% vom Ecklohn. Vorarbeiter haben Anspruch auf 115%. Der Ecklohn liegt derzeit bei 11,-EUR.
Die Stundenlöhne für Maler und Lackierer in Westdeutschland
Der Stundenlohn für Maler und Lackierer in Westdeutschland und dem Bundesland Berlin ist folgendermaßen durch den aktuellen Manteltarifvertrag geregelt. Der Mindestlohn für ungelernte Arbeiter in dieser Branche liegt ebenfalls bei 9,90EUR. Allerdings ist der Ecklohn für Maler und Lackierer mit erfolgreich beendeter Gesellenprüfung in Westdeutschland und Berlin höher als in den sonstigen Bundesländern. Und zwar liegt dieser bei momentan bei 12,15EUR. Die sonstige prozentuale Verteilung ist wie in Ostdeutschland.