Gekündigt worden? Keine Panik!

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Wer seinen Job verliert, fühlt sich, als hätte ihm jemand den Teppich unter den Füßen weg gezogen. Egal ob man seinen Job mag oder nicht – er stellt dennoch die Grundlage für die eigene, unabhängige Existenz dar. Keinen Job zu haben bedeutet nicht nur, finanzielle Sorgen zu haben, sondern auch mit der ungewollten neuen Dauerfreizeit zurechtzukommen. Eine Kündigung vom Arbeitgeber ist frustrierend und belastend. Doch nicht immer zieht eine Kündigung wirklich den Verlust des Arbeitsplatzes mit sich.

Kündigung ist nicht gleich Kündigung

Insgesamt gibt es drei Arten der Kündigung: Eine fristlose Kündigung veranlasst der Arbeitgeber, wenn er die Beendigung eines Arbeitsvertrages für unzumutbar hält. Gründe hierfür können zum Beispiel Arbeitsverweigerung oder Vertrauensbruch sein. Für eine ordentliche Kündigung innerhalb des Kündigungsschutzgesetztes brauch der Arbeitgeber eine soziale Rechtfertigung. Er kann seinen Mitarbeiter nicht einfach entlassen, ohne Gründe zu haben. Diese Gründe können mit dem Betrieb selbst zusammenhängen, zum Beispiel bei einer Umstrukturierung. Aber auch schlechtes Verhalten des Arbeitnehmers kann eine Rolle spielen. Genau so wie Faktoren, für die er nichts kann, wie seine Person oder eine Krankheit, die dazu führt, dass er seinen Job nicht mehr ausüben kann. Außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes liegen Mitarbeiter in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern, während der ersten sechs Monate oder frei angestellte.

Ihr Recht bei einer Kündigung

Es gilt: Jede Kündigung kann innerhalb von drei Wochen gerichtlich angegriffen werden. Und da das Gesetz die Hürden für eine Kündigung für den Arbeitgeber so hoch gelegt hat, sind die Erfolgsaussichten vor Gericht hoch. Eine Expertin für Kündigungsschutz ist die Fachanwältin für Arbeitsrecht Tanja Ruperti. „Viele Betroffene zunächst große Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber“, weiß sie. Aber: „Die Erfahrung zeigt, dass diese Befürchtungen in der Regel unnötig sind und sich ein Gerichtsverfahren oft positiv für den Arbeitnehmer ausgeht.“

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Wann eine Kündigung nicht rechtens ist

Mit der Prüfung des Arbeitsvertrages und des Kündigungsschreibens kann im Vorneherein festgestellt werden, ob sich eine Klage lohnt. Hat vor der Kündigung beispielsweise keine Abmahnung stattgefunden, ist sie nicht rechtens. Außerdem müssen bei ordentlichen Kündigungen Arbeitgeber die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Gesundheit des Arbeitnehmers berücksichtigen. „Es ist erfahrungsgemäß überwiegend ratsam, einen Kündigungsschutzprozess zu führen“, so Ruperti. Es ist allerdings Eile geboten, denn sind die drei Wochen nach der Kündigung um, wird sie wirksam und der Arbeitnehmer hat kein Druckmittel mehr gegen den Arbeitgeber in der Hand.

Tipps bei einer Kündigung

Soll die Kündigung angegriffen werden, empfiehlt es sich, vor der Beratung durch einen Anwalt nichts zu unterschreiben. Holen Sie sich so schnell wie möglich qualifizierten Rat und arbeiten Sie bis zum Ablauf des Kündigungstermins weiter wie bisher. Schlechte Leistungen oder Arbeitsverweigerung sind Grund für eine weitere, fristlose Kündigung. Ganz wichtig ist jedoch: Bewahren Sie Ruhe. Ihr Arbeitsplatz ist in Gefahr – Ihre Rechte nicht.

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