Karriere-Coaching mit Vermittlungsgutschein – mit neuen Impulsen richtig durchstarten

Alles Wichtige zum Coaching mit Vermittlungsgutschein

Das wird mit einem AVGS gefördert

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz AVGS – unterstützt Sie die Agentur für Arbeit beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Gezielt werden Fortbildungen, persönliche Coachings und Bewerbungstrainings, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, gefördert.

Vielleicht müssen Sie sich aus gesundheitlichen Gründen in Ihrem jetzigen Job umorientieren oder sind gute Stellen in Ihrem Berufsfeld nur schwer zu finden? Eventuell sind Sie in Ihrer aktuellen beruflichen Situation unzufrieden oder Sie haben Schwierigkeiten herauszufinden in welche berufliche Richtung Sie sich entwickeln wollen? Egal ob Sie schon langjährige Berufserfahrung haben oder Berufsanfänger sind – ein AVGS gefördertes Coaching hilft Ihnen neue Möglichkeiten zu erkennen, Klarheit zu schaffen und Sie beruflich voranzubringen.

So erhalten Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Voraussetzung für ein Karriere-Coaching mit AVGS ist, dass Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen und Ihr Berater der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters die Maßnahme zur beruflichen Neuorientierung genehmigt.

Sprechen Sie Ihren Berater einfach auf den AVGS an. Am besten gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Überlegen Sie sich welche Qualifizierungsmaßnahme für Sie in Fragen kommen könnten und was Sie sich konkret davon erhoffen.
  • Suchen Sie am besten online nach einem passenden Kurs bei einem zertifizierten Maßnahmeträger wie B. dem INQUA-Institut, das AVGS Coaching in Berlin, vielen weiteren deutschen Städten und auch online anbietet.
  • Beantragen Sie Ihren AVGS bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter. Ihr persönlicher Berater prüft dann, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft und alle Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
  • Würden Ihnen Kosten für Fahrt oder Kinderbetreuung entstehen, werden diese unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Fragen Sie diesbezüglich unbedingt vor Beginn der Maßnahme nach.
  • Sind alle Voraussetzungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfüllt, erhalten Sie Ihren schriftlichen Bewilligungsbescheid.
  • Jetzt können Sie Ihren AVGS bei einen zertifizierten Maßnahmeträger einlösen. Der Gutschein garantiert dem Träger, dass die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Kosten für die karrierefördernde Maßnahme übernimmt.

Das AVGS Karriere-Coaching

In der Regel ist ein AVGS-gefördertes Coaching ein Einzelcoaching welches 20 Stunden umfasst (der tatsächliche Umfang kann abweichen und hängt vom Ermessen Ihres Beraters der Arbeitsagentur ab).

Das Karriere-Coaching kann bei den meisten Anbietern direkt vor Ort als Präsenzveranstaltung, in Online-Form oder auch als Mischform stattfinden.

So läuft ein Karriere-Coaching mit AVGS ab

Ziel eines Karriere-Coachings ist es neue Impulse für Ihren persönlichen beruflichen Neueinstieg zu schaffen. Dementsprechend werden in der Regel auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategien zur Anwendung kommen. So wird zunächst Ihr bisheriger beruflicher und privater Lebenslauf ermittelt, denn dieser ist ggf. wichtig für Ihre Karriereplanung. Auch Ihre Stärken, Kompetenzen und Wünsche werden in das Coaching einfließen, um so die besten Voraussetzungen für die Verwirklichung Ihrer Karriere-Ziele zu schaffen.

Je nach Ihrer individuellen beruflichen Situation werden Sie gemeinsam mit Ihrem Coach Bewerbungsstrategien entwickeln und Ihre Bewerbungsunterlagen optimieren. Bei Bedarf hilft Ihnen Ihr Bewerbungscoach bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und bereitet Sie auf verschiedene Gesprächssituationen vor.

Ihre Rechte

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine „Kann-Leistung“ und wird nach dem Ermessen der Bundesagentur für Arbeit bewilligt. Die Rechtslage bezüglich des AVGS wird im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt, und zwar unter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III. Mehr Informationen zur Rechtslage im Detail finden Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

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