Urlaubsanspruch
Das neue Jahr hat gerade begonnen und mit ihm beginnt die Zeit, in der Sie Ihren Jahresurlaub planen. Vielleicht möchten Sie eine Fernreise machen, die langfristig geplant werden sollte oder Sie möchten den Urlaub gemeinsam mit Ihrem Ehepartner zu Hause verbringen. Hier gibt einige wichtige Details in Bezug auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch, die Sie auf jeden Fall kennen sollten.
Alle Regelungen zum gesetzlichen Urlaubsanspruch in Deutschland werden im Bundesurlaubsgesetz – dem BUrlG – geregelt.
Wie viel bezahlter Urlaub steht mir zu?
Der gesetzliche Mindestanspruch auf bezahlten Urlaub liegt bei 24 Arbeitstagen bei einer 6-Tage-Arbeitswoche. Da heutzutage in den meisten Unternehmen fünf Tage in der Woche gearbeitet werden, beträgt der gesetzliche Mindestanspruch auf Urlaub 20 Werktage.
Hierbei spielt keine Rolle, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Auch Menschen, die in Teilzeit arbeiten oder geringfügig beschäftigt sind haben den gleichen Urlaubsanspruch. Die Arbeitszeit an sich spielt keine Rolle. Bei der Berechnung des Urlaubsanspruches geht es um reine Arbeitstage.
Berechnet wird dieser wie folgt:
(gesetzlicher Urlaubsanspruch / 6) * Wochenarbeitstage = Anspruch auf Urlaub im Jahr
Das bedeutet, wenn Sie 3 Tage in der Woche arbeiten, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf 12 bezahlte Urlaubstage im Jahr:
(24 / 6) * 3 = 12
Der Urlaubsanspruch von Minderjährigen wird im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Je jünger der Arbeitnehmer, desto mehr Urlaub steht im zu. Somit hat ein 16-Jähriger einen gesetzlichen Anspruch von 30 Tagen bezahltem Urlaub.
Kann ich meinen Urlaub mit ins neue Jahr nehmen?
Normalerweise verfällt der Anspruch des Urlaubs zum 31.12. Der Urlaub, der im aktuellen Jahr nicht genommen wurde, kann nicht ins kommende Jahr übertragen werden. Nichtsdestotrotz, gibt es häufig unternehmensinterne Regelungen, die dies unter Umständen möglich machen.
Die Übertragung der Urlaubstage ins neue Jahr sind außerdem möglich, wenn der Urlaub aufgrund dringender betrieblicher oder persönlicher Gründe wie Krankheit nicht genommen werden konnte. Hier wird im §7 des Bundesurlaubsgesetzes festgelegt, dass dieser Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden kann.
Ich bin neu im Unternehmen. Welche Urlaubsregelungen gelten für mich?
Generell gelten besondere Regelungen während der Probezeit. Voll gewährt wird Ihr Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten in einem neuen Unternehmen. Dies wird als so genannte Wartezeit bezeichnet.
Jedoch haben Sie trotzdem einen gesetzlichen Anspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollständigen Monat, den Sie im Unternehmen arbeiten. Dies wird im §5 BUrlG festgelegt.
Welchen Anspruch auf Urlaub habe ich nach einer Kündigung?
Zunächst einmal gilt, dass es egal ist, ob Sie selbst gekündigt haben oder Ihnen gekündigt wurde, der Urlaubsanspruch ist der Gleiche.
Wenn Sie vor dem 30.06. gekündigt haben oder Ihnen gekündigt wurde, haben Sie einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlich festgelegten Urlaubs. Nach dem 30.06. können Sie bei einer 5-Tage-Arbeitswoche den kompletten Urlaub von 20 Arbeitstagen in Anspruch nehmen.
Wenn nach Ausspruch der Kündigung nicht mehr genug Zeit bleibt, um den gesamten Resturlaub nutzen zu können, kann dieser ausgezahlt werden.
Was kann ich tun, wenn mein Urlaubswunsch abgelehnt wird?
Normalerweise sollte Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub genehmigen, wenn betrieblich gesehen nichts dagegenspricht und andere Kollegen nicht zu gleichen Zeit Urlaub genommen haben. Grundsätzlich werden zum Beispiel Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern besonders in den Sommerferien bevorzugt behandelt.
Es ist auf jeden Fall am besten, wenn Sie Ihren Urlaub so früh wie möglich beantragen, damit Ihre gewünschten Daten berücksichtigt werden. Sollte ein Urlaub abgelehnt werden, dürfen Sie auf keinen Fall den Urlaub dennoch antreten, sondern erst einmal einen Rechtsanwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, kontaktieren, um eventuell dagegen vorzugehen. Wir haben diesbezüglich Beratung erhalten vom Tobias Glaenz, Rechtsanwalt aus Tuttlingen.
Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wenn Sie während Ihrer Urlaubstage erkranken, werden diese Tage nicht zu Ihrem Jahresurlaub gezählt. Hier ist eine Bescheinigung vom Arzt obligatorisch.