Trotz abgeschafften Roaminggebühren- ein Vergleich unterschiedlicher Handyverträge lohnt sich!

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Seit dem 15. Juni 2017 gibt es nach einem Beschluss der Europäischen Union keine Roaminggebühren innerhalb der EU mehr. Das bedeutet, dass jeder Smartphone- oder Tabletnutzer sein monatlich gebuchtes Datenvolumen innerhalb 31 europäischen Ländern zum Surfen, für Streams, E-Mails, Chats und Musik nutzen. Auch die altbewährte SMS kann ohne Zusatzkosten verschickt und empfangen werden.

Mit der Abschaffung dieser Gebühren sind bei den meisten Handynutzern nun auch die Sorgen, einer teuren Handyrechnung nach dem erholsamen Urlaub weggefallen.

Es ist jedoch trotzdem Vorsicht geboten, denn es lauern in manchen Verträgen immer noch Gebührenfallen und Unklarheiten.

Vor dem Vertragsabschluss ist es ratsam, sich einzelne Anbieter, deren Netzabdeckung sowie Konditionen genauer anzusehen, da es sich lohnt unterschiedliche Handyverträge zu vergleichen.

Vorsicht vor neuen Kostenfallen

Man sollte sich aber unbedingt noch einmal das Kleingedruckte seines Mobilvertrags lesen bevor man in den Urlaub fährt, da die Provider neue Aufschläge verlangen können, denn durch die Roaminggebühren fallen den Unternehmen wichtige Einnahmequellen weg.

Darum bieten einige Anbieter auch Tarife an, die eine Auslandsnutzung beschränken oder gar ausschließen. Gängig ist ebenfalls die sogenannte Fair-Use-Policy im Roaming, die das Datenvolumen im Ausland beschränkt. Damit Sie nicht in unerwünschte Kostenfallen geraten, sollten Sie sich vorab informieren.

Ebenfalls kontrollieren sollten Sie, ob Sie aufgrund eines alten Mobilfunkvertrages nun Kosten sparen können. Falls Sie eine noch bestehende Flatrate für Internetnutzungen im EU-Ausland haben, gilt es diese beim Anbieter zu kündigen, da sie nun obsolet sind.

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Ausnahmen der Regelung

Außerdem sollte man auch bei Telefongesprächen vorsichtig sein, denn die Gebührenabschaffung in den 28 EU-Mitgliedsstaaten und den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen gilt nicht für jedes Telefongespräch.

Gespräche von einem EU-Staat in einen anderen fallen unter die neue Regelung und somit fallen auch keine Kosten an.  Wenn ein Gespräch jedoch von Deutschland ins EU-Ausland geht, muss der Anrufer entsprechende Gebühren für internationale Gespräch nach Preisliste des Mobilfunkanbieters zahlen. Je nach Vertrag kann dies teuer werden.

Bei eingehenden Anrufen ins EU-Ausland entfallen die fälligen Gebühren.  Vorsicht auch in den Ländern ohne EU-Roaming, wie z.B. Albanien, Andorra, Monaco oder der Schweiz, hier fallen die im Tarif festgelegten Auslandsgebühren an.

Auch Kreuzfahrten sind ein Sonderfall für das Roaming Gesetz. Was viele Urlauber nicht wissen: Auf Schiffen und in Flugzeugen wird eine Verbindung per Satellit hergestellt. Es fällt somit nicht unter das kostenlose Roaming.

In den Flug-und Seehäfen oder in Küstennähe kann der Verbraucher jedoch versuchen, das normale Mobilfunknetz zu nutzen.

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