Überwachung der Computer am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?

Sie haben eine Aufgabe erledigt und checken kurz Ihr E-Mail-Postfach oder Ihre Nachrichten auf Facebook während der Arbeitszeit. Sie lesen Zeitungsartikel oder kaufen ein neues Outfit in der Mittagspause. Ist das überhaupt erlaubt? Dürfen Sie Ihren Arbeits-PC für private Zwecke nutzen? Und was können Sie tun, wenn mein Arbeitgeber mich dauerhaft kontrolliert? Ist das legal?

Grundsätzlich ist Ihr Betriebscomputer natürlich dafür gedacht, dass Sie Ihre Arbeit erledigen. Wenn Sie Ihre Arbeitszeit für private Aktivitäten nutzen, verstoßen Sie gegen Ihren Arbeitsvertrag. Es sei denn, Ihr Arbeitsvertrag erlaubt private Aktivitäten am Firmencomputer ausdrücklich.

Privates Surfen am Arbeitsplatz

Häufig lassen Arbeitgeber neue Angestellte bereits bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages eine Vereinbarung zur Nutzung des Computers am Arbeitsplatz unterzeichnen. Hier wird festgelegt, ob die private Nutzung des Computers erlaubt ist und wenn ja, ob während der Arbeitszeit oder nur in den Pausen. Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat, können solche Themen auch in Betriebsvereinbarungen geregelt sein.

Sollten Sie so eine Vereinbarung nicht unterzeichnet haben, können Sie davon ausgehen, dass die private Nutzung nicht erlaubt ist.

Was kann überwacht werden?

Technisch möglich ist die Überwachung Ihres Browserverlaufs, das Lesen Ihrer E-Mails, aber auch Ihre Tippgeschwindigkeit, welche Dokumente Sie öffnen und wann Sie sich in das Firmennetzwerk ein- und ausloggen.

Welche Computeraktivitäten darf mein Arbeitgeber kontrollieren?

Wenn die private Nutzung des Computers am Arbeitsplatz im Arbeitsvertrag geregelt wurde, darf Ihr Arbeitgeber Ihren Computer nicht überwachen. Wenn er dies trotzdem tut, verletzt er Ihre Privatsphäre.

Sollte die private Nutzung des PCs verboten sein, muss der Arbeitgeber trotzdem bestimmte Bedingungen einhalten, um die Betriebscomputer überwachen zu dürfen. Arbeiten Sie in einem Unternehmen mit Betriebsrat, muss der Arbeitergeben den Betriebsrat über die Überwachung informieren und deren Einwilligung erhalten.

Der Arbeitgeber darf dann z.B. E-Mails stichprobenartig kontrollieren, solange sie nicht von privater Natur sind. Die Art und Weise der Kontrolle der E-Mails muss allerdings vorher in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat festgelegt werden.

Wann Sie sich über Ihren Computer im Firmennetzwerk anmelden, darf hingegen überwacht werden, da hier keine privaten Informationen ausspioniert werden können.

Wann Sie sich über Ihren Computer im Firmennetzwerk anmelden, darf hingegen überwacht werden, da hier keine privaten Informationen ausspioniert werden können.

Überwachung der Computer am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber

Eine heimliche Überwachung eines Arbeitnehmers ist nur in absoluten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Betriebsrats möglich. Ausnahmefälle umfassen zum Beispiel vorgefallene Straftaten wie Diebstahl, wenn der Arbeitgeber den begründeten Verdacht hat, dass der Angestellte schuldig ist.

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Arbeitgeber mich überwacht?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber Sie unrechtmäßig überwacht, sollten Sie zunächst mit dem Personal- bzw. Betriebsrat des Unternehmens sprechen. Dieser kann Sie über bestehende Vereinbarungen informieren. Sollte es keinen Betriebsrat in Ihrem Unternehmen geben oder Sie rechtliche Schritte einleiten wollen, lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

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