Welche Fragen darf der Arbeitnehmer im Bewerbungsgespräch nicht stellen?
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber nur sachliche Fragen stellen darf, die für den Job relevant sind. Dazu gehören die Frage nach dem Führerschein oder nach körperlichen Beeinträchtigungen bei einer anstrengenden Tätigkeit. Er sollte jedoch nicht nach persönlichen Dingen wie dem Alter fragen oder ob in nächster Zeit Kinder geplant sind. Dies fiele unter Diskriminierung wegen Alter oder Geschlecht. Fragt Sie der Arbeitgeber nach Ihrem Kinderwunsch aus, dürfen Sie ohne schlechtes Gewissen lügen, falls Sie doch in naher Zukunft planen, Mutter oder Vater zu werden. Zu Fragen, die mit Lügen beantwortet werden dürfen, gehören ebenso die Frage nach dem Familienstand. Genau so wenig darf Sie der Arbeitgeber nach Ihrem Glauben oder Ihrer politischen Überzeugung fragen.
Welche Fragen sind im Bewerbungsgespräch zulässig?
Bewerben sich Arbeitnehmer auf eine Führungsposition, müssen Sie damit rechnen, dass der Arbeitgeber sie nach ihrem privaten Vermögensstand fragt. Damit will er einschätzen, ob der Bewerber mit Geld umgehen kann und er ihm diese verantwortungsvolle Aufgabe zuteilen kann. Arbeitgeber dürfen außerdem nach Vorstrafen gefragt werden, wenn diese die Stelle betreffen (ein Busfahrer darf also nach Verkehrsstrafen befragt werden, eine Lehrerin nicht). Auch die Frage nach einer Behinderung ist zulässig, sollte diese die Arbeitsfähigkeit des Bewerbers stark beeinträchtigen. Arbeitgeber dürfen nicht nach der Herkunft von Bewerbern fragen, aber nach den Sprachkenntnissen.
Welche Antworten müssen Sie von sich aus im Bewerbungsgespräch nennen?
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mitteilen, wenn Ihnen eine Haftstrafe droht, Sie eine ansteckende Krankheit haben oder Sie in bestimmten Bereichen nicht tätig sein dürfen. Ebenfalls müssen Ihre Angaben über Ihre berufliche Qualifikation vollkommen richtig sein, ansonsten drohen Ihnen Schadensersatzansprüche Ihres Arbeitgebers.