Seit der Debatte um einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50EUR pro geleistete Arbeitsstunde ist die Frage danach, was einzelne „kleine“ Dienstleister und vor allem Dienstleisterinnen im Schnitt verdienen, ertönt. Vor allem Putzfrauen werden oft belächelt, oder im günstigsten Falle mitleidig angesehen, wenn sie in Schulfluren, Büroräumen oder Empfangshallen gekrümmt über dem Boden stehen und ihren Reinigungsdienst versehen. Es stellt sich die Frage, in welchem Rahmen und ob überhaupt sich diese Tätigkeit lohnt.
Zum Grundverständnis zum Stundenlohn der Putzfrau
Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, auf welcher Basis eine Putzfrau arbeitet. Die gröbste Unterteilung ist die in illegaler und legaler Arbeit. Und da taucht das erste Problem auf: Laut Welt.de arbeitet nur eine von zwanzig Putzfrauen legal, das sind 5,00%. Wie viel die restlichen 95,00% pro Stunde hinter verschlossenen Haustüren fernab der Blicke des Fiskus erhalten, kann kaum oder auch gar nicht untersucht werden. Die Reinigungsdamen, welche legal arbeiten, oft für öffentliche Einrichtungen oder Firmen, arbeiten auf Minijobbasis. Das heißt, sie dürfen steuerfrei nicht mehr als 450,00EUR im Monat verdienen. Wird auf geringfügig entlohnter Basis gearbeitet, muss der Beschäftigungszeitraum von vornherein klar angegeben sein und darf ein bestimmtes Einsatzkontingent nicht übersteigen. Hört man dass, kann man sich vorstellen, wo die Vorteile für Putzfrauen zwischen legal und illegal liegen.
Wie hoch ist denn der Stundenlohn der Putzfrau tatsächlich?
Der Stundenlohn der klassischen Putzfrau bemisst sich laut markt.de danach, ob diese in urbanen oder in ländlichen Gegenden ihren Reinigungsdienst versieht. Hier ist es um die Putzfee in der Stadt mit einem durchschnittlichen Stundenentgeld von 11,00EUR besser bestellt als ihre Kollegin auf dem Land: Diese verdient zwischen 7,50EUR und 10,00EUR. Bild.de gab Ende 2011 eine Gehaltstabelle heraus und veröffentlichte für den Beruf des Gebäudereinigers ein durchschnittliches Monatsgehalt von satten 1548,00EUR. Rechnet man mit 22 Werktagen im Monat und 5 Stunden pro Arbeitstag, erhält man ein Stundenentgeld von etwas über 14,00EUR. Gerechnet wurde mit männlichen und weiblichen Gebäudereinigern in Ost und West. Jedoch ist dieses hohe Stundenentgeld leider kein Vergleich: Während Putzfrauen als legale oder auch illegale Beschäftigte arbeiten, ist der Gebäudereiniger ein anerkannter Ausbildungsberuf mit Tariflohn und ähnlichem.
Wie geht es in Zukunft weiter?
Zwar drohen dem illegal Beschäftigenden hohe Geldstrafen beim Ertappen durch Zoll und Co., befürchten müssen die meisten dies aber nicht: Paragraph 13 des Grundgesetzes erlaubt nur in wenigen Ausnahmen das gewaltsame Eindringen in fremde Wohnungen, was dort also an Beschäftigung passiert, ist nicht einsehbar. Gleiches gilt für Nachhilfekräfte, Babysittern – und teils auch bei Prostitution. So bleibt nur der Appell an das Gewissen der privaten und nicht privaten Arbeitgeber.