Arbeitsvertrag bildet Grundlage des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Austauschvertrag, der den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber zu gegenseitigen Leistungen verpflichtet.
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses und ist somit unerlässlich. In ihm werden zudem die Aufgaben und Inhalte des Arbeitsverhältnisses detailliert aufgeführt.
Form und Inhalt werden durch die Vorschriften der §§ 611–630 BGB angeleitet, sind jedoch im Grundsatz frei vereinbar. Die Beschränkungen des Arbeitsrechts gelten lediglich dem Schutz des Arbeitnehmers und dessen Absicherung.
Hierzu zählen Vorschriften zu Kündigungsfristen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers genauso wie Regelungen zur Form des Kündigungsschreibens, oder dem festgelegten Recht auf Urlaubsanspruch.
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