Sie beginnen einen neuen Job und werden auf Probe angestellt. Es handelt sich um eine Art Testphase, nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für Sie. In der Probezeit kann beidseitig mit kürzeren Fristen gekündigt werden. Nichtsdestotrotz haben Sie trotzdem von Beginn an bestimmte Rechte, die Sie kennen sollten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen diese Rechte nicht gewährt werden, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht sprechen.
Warum gibt es überhaupt Probezeiten und wie lang dürfen sie sein?
Probezeiten wurden sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eingeführt. Zwar gibt es lange Einstellungsphasen, trotzdem kommt es zu Fehlentscheidungen. Der Arbeitnehmer hat nicht die nötigen Kompetenzen in seinem Aufgabenbereich oder er selbst ist unzufrieden mit dem Arbeitsumfeld. Außerdem kann es vorkommen, dass ihm während des Einstellungsprozesses falsche Hoffnungen gemacht wurden. Er muss nun andere Aufgaben erledigen als zu Beginn besprochen.
Eine Probezeit ist kein Muss. Einige Arbeitgeber stellen ihre Angestellten direkt mit einem befristeten oder unbefristeten Vertrag ein. Wenn eine Probezeit vereinbart wurde, sollte diese nie mehr als sechs Monate betragen. Längere Probezeiten sind nur bei Arbeitsplätzen mit besonderen Anforderungen möglich.
Krankheit in der Probezeit
Sollten Sie in der Probezeit länger krank sein, sind Sie nicht vor einer Kündigung geschützt, denn der Arbeitgeber darf Ihnen in der Probezeit ohne Nennung von Gründen kündigen. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich nicht zur Arbeit schleppen, wenn Sie sehr krank sind. Denken Sie daran, dass Ihre Leistung nicht die gleiche sein wird und Sie gegebenenfalls nicht zeigen können, was Sie können. Außerdem können Sie im Unternehmen natürlich auch Kollegen anstecken. Gönnen Sie sich die Ruhe, wenn Sie krank sind, um schnell wieder fit zu sein und um dem Arbeitgeber dann Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zu zeigen.
In der Vergangenheit kam es außerdem vor, dass ein Arbeitgeber die Dauer der Probezeit entsprechend der Fehltage verlängern wollte. Dies darf nicht getan werden, die Probezeit endet zum vereinbarten Zeitpunkt und darf aufgrund von Krankheiten nicht verlängert werden.
Sobald Sie länger als vier Wochen im Betrieb sind, muss der Arbeitgeber Sie auch bei Krankheit in der Probezeit bezahlen.
Urlaub in der Probezeit
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Urlaubsanspruch in der Probezeit. Sie haben das Recht auf einen Zwölftel des Jahresurlaubs pro Monat. Jedoch darf der Arbeitnehmer Ihnen den Urlaub in der Probezeit verbieten. Sie können den Anspruch nach der Probezeit geltend machen und die Urlaubstage beantragen.
Sollten Sie das Unternehmen in der Probezeit verlassen, muss der Arbeitgeber Ihnen die Urlaubstage auszahlen.
Kündigung in der Probezeit
In der Probezeit gelten besondere Regeln in Bezug auf die Kündigung. Der gesetzliche Kündigungsschutz ist noch nicht gültig. Dies kann sowohl positiv für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sein. Diese kann ohne Nennung von Gründen in Kraft treten.
In der Probezeit gilt für gewöhnlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach sechs Monaten im Unternehmen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Je länger Sie im Unternehmen sind, desto länger wird die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist.
Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Probezeit vereinbaren, die mehr als sechs Monate beträgt, so gilt nach den sechs Monaten trotzdem die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Diese Regelungen finden Sie im BGB §622.