Kündigungsschutz
Sie beginnen einen neuen Job und werden auf Probe angestellt. Es handelt sich um eine Art Testphase, nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für Sie. In der Probezeit kann beidseitig mit kürzeren Fristen gekündigt werden. Nichtsdestotrotz haben Sie trotzdem von Beginn an bestimmte Rechte, die Sie kennen sollten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen diese Rechte nicht gewährt werden, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht sprechen.