17. März 2014

In Deutschland kann die Höhe des Arbeitsentgelts zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern grundsätzlich frei vereinbart werden. Dieser Grundsatz bedeutet bei uneingeschränkter Geltung ein starkes Ungleichgewicht der Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und würde zu extremen Niedriglöhnen führen. Um der Marktmacht der Arbeitgeber etwas entgegen zu setzen, haben sich Arbeiter und Angestellte in Gewerkschaften organisiert. Diese handeln mit dem Arbeitgeber oder mit Arbeitgeberverbänden Tarifverträge aus. Nach §3 des Tarifvertragsgesetzes sind alle Mitglieder der Tarifvertragsparteien an diese Verträge gebunden.
Die Löhne für Maler und Lackierer in Deutschland werden, wie für alle anderen Berufsgruppen, auch über Tarifverträge geregelt. Sodass alle Maler und Lackierer in Deutschland Anspruch auf den in den Tarifverträgen festgelegten Mindestlohn haben, wenn sie in Deutschland arbeiten. Regelmäßig werden die Manteltarifverträge von der Maler- und Lackierer-Innung und der entsprechenden Gewerkschaft neu geregelt. Sodass das Lohnniveau durch die Erhöhung, den aufgrund von Inflation steigenden Preisen angepasst wird beziehungsweise der dadurch geringere Wert des Geldes, teilweise ausgeglichen wird. Insgesamt sind tariflich fünf Lohngruppen und neun Gehaltsgruppen vertraglich festgelegt. Der Mindestlohn unterscheidet sich im Vergleich zwischen den Tariflöhnen von Ost- und Westdeutschland. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tariflöhne in Berlin bereits den Westlöhnen angepasst wurden.